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Barrierefreie Webseiten werden verpflichtend

Barrierefreie Webseite

Ab Juni des kommenden Jahres tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – das Betrifft auch Webseiten. Im Beitrag fassen wir die wichtigsten Eckdaten dazu für Sie zusammen und erklären Ihnen, wie wir das für Sie umsetzen.

Mit den Wahlen in der vergangenen Woche stand das Europaparlament im Fokus von Medien und Öffentlichkeit. Viele Entscheidungen, die dort getroffen werden, setzen sich allerdings erst zeitlich verzögert auf nationaler Ebene um. So auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG)1. Basierend auf der Richtlinie (EU) 2019 /8822, die bereits in der vorletzten Legislaturperiode beschlossen wurde, setzt das Gesetz die Vorgaben bundesweit um.

Das erzählen wir Ihnen, weil die Regelungen auch die barrierefreie Gestaltung von Webseiten vorsehen. Bis zum 28. Juni nächsten Jahres müssen Webseiten den Vorgaben entsprechend umgesetzt sein.

Die vier Prinzipien, an denen sich die barriearme Gestaltung von Webseiten orientieren, sind die Wahrnehmbarkeit, die Bedienbarkeit, die Verständlichkeit und die Robustheit3. Dazu gehört zum Beispiel, auf hohen Kontrast zu setzen: Text und Bilder sind dadurch auch unter Beeinträchtigung erkennbar. Außerdem sind Textalternativen für Bilder unter den Bestimmungen barrierefreier Webseiten vorgesehen.

Damit werden blinden Personen die auf den Bildern sichtbaren Informationen zugänglich gemacht. Je nachdem, wo und wie die Bilder in die Webseite eingebunden sind, genügt hier nicht nur eine einfache Bildunterschrift. Hinsichtlich der SEO müssen die Bildbeschreibungen ebenso auswertbar sein.

Unter den Aspekt der Wahrnehmbarkeit fällt auch die Flexibilität der Webseite selbst: Statisch aufgebaute Webseiten werden damit bereits in einem Jahr ordnungswidrig und können zu Bußgeldern führen.

Wir, bei webORBIS, setzen schon lange auf das sogenannte Responsive Design, bei dem sich die Inhalte flexibel an das Ausgabe-Gerät anpassen. Damit stellen wir zudem sicher, dass im Sinne der Robustheit, die Kompatibilität Ihrer Webseiten mit verschiedenen Geräten gewährleistet ist. Wir wissen auch, was gerade für Sie als Unternehmen wichtig ist: Ihre Kunden müssen verstehen, was Sie anbieten. Deshalb achten wir darauf, Ihre Fachexpertise in verständliche Inhalte zu übersetzen.

Das klingt trotzdem kompliziert und nach zeitaufwendiger Arbeit? Vereinbaren sie ein unverbindliches Beratungsgespräch und wir gehen Ihre Fragen mit Ihnen durch.

 

1 Quelle: Barrierefreiheitsschutzgesetz (BSFG), https://bfsg-gesetz.de/

2 Quelle: Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Text von Bedeutung für den EWR), https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj?locale=de 

3Quelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag-artikel.html

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