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KI-Kennzeichnungspflicht: Was Unternehmen seit August 2026 beachten müssen

Künstliche Intelligenz gehört inzwischen zum Unternehmensalltag. Texte, Bilder und Videos lassen sich schnell mit KI erstellen oder bearbeiten. Seit dem 2. August 2026 gelten jedoch neue Transparenzpflichten nach Artikel 50 des europäischen AI Act. Für Unternehmen bedeutet das: Bei bestimmten KI-Inhalten muss erkennbar sein, dass sie künstlich erstellt oder verändert wurden.

Nicht jeder KI-Text muss gekennzeichnet werden

Wichtig ist: Nicht jeder mit KI erstellte Text benötigt automatisch einen Hinweis. Die Kennzeichnungspflicht für Texte betrifft insbesondere Inhalte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Wurde ein KI-generierter Text hingegen sinnvoll menschlich geprüft und redaktionell verantwortet, greift diese spezielle Kennzeichnungspflicht grundsätzlich nicht. Eine reine Rechtschreibprüfung reicht dafür allerdings nicht aus.

Bei Bildern und Videos genauer hinschauen

Besonders relevant ist die Kennzeichnung bei sogenannten Deepfakes. Werden Bilder, Videos oder Audiodateien mithilfe von KI so erstellt oder verändert, dass sie wie echte Aufnahmen wirken, muss dies grundsätzlich transparent gemacht werden. Der Hinweis sollte für Nutzer klar erkennbar sein. Für künstlerische, kreative oder satirische Inhalte gelten besondere Regelungen.

Ein Beispiel aus dem Unternehmensalltag

Ein Unternehmen möchte einen neuen Standort auf seiner Website vorstellen und verwendet dafür ein fotorealistisches, aber vollständig mit KI erzeugtes Bild eines Gebäudes. Wird dieses als echtes Foto dargestellt, könnte bei Besuchern ein falscher Eindruck entstehen. Ein Hinweis wie „KI-generierte Darstellung“ sorgt hier für die notwendige Transparenz.

Nicht jede Bildbearbeitung führt dagegen automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist, was durch die KI verändert wurde und wie der Inhalt eingesetzt wird.

Kennzeichnung sollte sichtbar und verständlich sein

Wenn eine Kennzeichnung erforderlich ist, sollte sie nicht versteckt werden. Nutzer müssen erkennen können, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde. Die EU-Kommission stellt hierfür auch freiwillige Symbole und Empfehlungen zur Verfügung. Ein bestimmtes Symbol ist jedoch nicht grundsätzlich vorgeschrieben.

KI nutzen, aber Verantwortung behalten

Die neuen Regeln bedeuten nicht, dass Unternehmen auf KI verzichten müssen. Vielmehr geht es darum, KI verantwortungsvoll und transparent einzusetzen. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche KI-Inhalte sie veröffentlichen, wer diese kontrolliert und wann eine Kennzeichnung notwendig ist.

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 AI Act gelten seit dem 2. August 2026. Für bestimmte bereits bestehende Systeme gibt es bei den entsprechenden Pflichten eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

KI wird damit nicht nur zu einem praktischen Werkzeug, sondern auch zu einer Frage der Transparenz. Wer KI für Website, Social Media oder andere digitale Inhalte nutzt, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Regeln für die eigenen Inhalte gelten.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Website professionell, modern und transparent aufzustellen. Gemeinsam prüfen wir, wie KI sinnvoll eingesetzt werden kann und worauf bei der Darstellung und Kennzeichnung von Inhalten zu achten ist.

Lassen Sie uns gemeinsam in einem unverbindlichen Beratungsgespräch prüfen, wie Sie Ihre Website auch im Zeitalter der künstlichen Intelligenz professionell und transparent aufstellen.

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